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Für die gesetzliche Rentenversicherung hat das dramatische Folgen. Immer weniger junge Erwerbstätige müssen mit ihren Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr Ruheständler eine immer länger laufende Rente finanzieren. Nach heutigen Schätzungen wird im Jahre 2030 ein Rentner auf einen Erwerbstätigen kommen.
Zwischenzeitlich hat auch die Bundesregierung erkannt, dass die gesetzliche Rente zwar immer noch sicher ist, jedoch die Höhe nicht mehr verlässlich kalkuliert werden kann. Um die Bundesbürgern bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen, wurden deshalb die Riester-Rente und die Rürup-Rente beschlossen.
Die Riester Rente eignet sich dabei vor allem für Familien mit vielen Kindern oder aber sehr gut verdienenden Singles, da es bei der Riester-Rente neben der Grundzulage und der Kinderzulage durch den Sonderausgabenabzug auch zusätzliche Steuervorteile gibt.
Die Riester-Rente wird als Rentenversicherung, Investmentsparplan, Banksparplan und Bausparvertrag angeboten. Der Vertrag muss durch die zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen zertifiziert werden, damit die Zulagen beantragt werden können.
Die Rürup Rente ist eher für die Zielgruppe der gutverdienenden Selbstständigen bzw. Freiberufler geschaffen worden. Zwar gibt es hier keine festen Zulagen, dafür kann jedoch der Sparbeitrag, der in einen Rürup-Vertrag geleistet wird steuerlich angesetzt werden und führt somit zu einer Steuerentlastung. Alle die sich für eine Rürup-Rente entscheiden, können einen Teil Ihrer Steuerlast in Altersvorsorgevermögen umwandeln.
Derzeit werden hauptsächlich Rentenversicherungsverträge beim Abschluss einer Rürup-Rente angeboten, es gibt zwischenzeitlich aber auch die Möglichkeit die Rürup-Rente in Form eines Investmentsparplans abzuschließen.
Durch diese beiden Instrumente leistet der Gesetzgeber einen entscheidenden Beitrag für die private Altersvorsorge. |