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Sie denken über Ihre Altersvorsorge nach?

Schon jetzt ist sicher, dass mit dem Alterseinkünftegesetz, das am 01.01.2005 in kraft trat, sich die Rentenlücke (Lohnersatzquoten) weiter vergrößern wird. Wer auch später sein Auskommen haben will, muss seine Vorsorge in die eigene Hand nehmen. So gehen Experten davon aus, dass beispielsweise eine Rente im Jahr 2030, nach dem man 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hatte, nur noch rund 36 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ausmachen wird.

Die gesetzliche Rente verringert sich weiter!

Wer frühzeitig vorsorgt, spart Steuern.
Entlastet werden mit dem neuen Gesetz alle Arbeitnehmer, die noch einige Jahre auf ihre Rente hinarbeiten müssen. Die können ab 2005 mehr für die Altersvorsorge und die Absicherung gesundheitlicher Risiken von der Steuer absetzen. "Nachgelagerte Besteuerung" heißt das Stichwort, unter dem der Umbruch im System steht.

Übergangsregelung
Kompliziert wird das Ganze erst dadurch, dass die heutigen Rentner nicht für ihre volle Rente zur Kasse gebeten werden können und aus Haushaltsgründen nicht sofort alle Vorsorgemaßnahmen von der Steuer freigestellt werden können. Die Beitragszahler können im Laufe der Zeit immer mehr von ihren Rücklagen für das Alter von der Steuer absetzen.

Private Finanzplanung und Altersvorsorgung
Jeder Bürger sollte sich ganz bewusst mit dem Thema private Finanzplanung und Altersvorsorge beschäftigen, denn die gesetzliche Rente hat, zumindest für die kommenden Rentnergenerationen, ihre lebensstandardsichernde Funktion endgültig verloren. Der Staat hat bereits zu großen Teilen die Verantwortung für die Alterssicherung an die Bürger abgegeben und dieser Trend ist unumkehrbar!
Doch unterschätzen gerade Bürger, die erst in 15 Jahren oder später in Rente gehen, diese Entwicklung, obwohl eben diese Generation am stärksten betroffen ist. Die Ursachen der Probleme, negative wirtschaftliche und demographische Entwicklungen, sind längst bekannt. Aber nun soll endlich auch gehandelt werden:

 




 



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