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Grundsätzliches zu Investmentfonds

Eine Form der Geldanlage ist das Investment in Fonds, beispielsweise in Form eines Direktinvestments oder im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung. Die Anlage selbst ist dabei sowohl im Rahmen eines Sparplans mit regelmäßigen Einzahlungen als auch durch Einmalzahlungen möglich, wobei Fonds sowohl kurz- als auch mittel- oder langfristig ausgelegt sein können.

Grundsätzlich teilen sich Investmentfonds in offene und in geschlossene Investmentfonds. Bei einem offenen Investmentfonds wird das Anlagevermögen durch eine Investmentgesellschaft gesammelt und in gebündelter Form je nach vereinbarter Anlagestrategie in unterschiedliche Anlagebereiche wie beispielsweise Aktien, Wertpapiere oder in Immobilien investiert.

Dabei kennzeichnet sich ein offener Investmentfonds dadurch, dass weder die Höhe des Fondsvermögens noch die Anzahl der Fondsanteile begrenzt sind. Allerdings gilt der Grundsatz der Risikomischung, was bedeutet, dass nicht das gesamte Vermögen des Investmentfonds in nur eine Aktie oder in nur eine Immobilie investiert, sondern das Vermögen auf mehrere Anlagegegenstände verteilt werden muss, um durch die Streuung das Anlagerisiko zu reduzieren.

Durch den Erwerb von Fondsanteilen, die im Regelfall an jedem Börsentag gehandelt werden können, wird der Anleger zum Miteigentümer am Fondsvermögen. Daraus resultieren einerseits seine Ansprüche auf eine Gewinnbeteiligung sowie auf ein erneuten Verkauf seiner Fondsanteile zu dem jeweils gültigen Rücknahmepreis, andererseits beteiligt sich der Anleger zeitgleich auch am unternehmerischen Risiko.


Nach deutschem Recht wird das Fondsvermögen als Sondervermögen eingestuft, die Anlagen somit also strikt vom dem Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt werden müssen. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass das Fondsvermögen auch dann erhalten bleibt, wenn es zu einer Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte.

Änderungen der Höhe des Sondervermögens ergeben sich einerseits durch neue Investitionen der Anleger sowie durch Gewinne aus den Anlagegegenständen, andererseits durch die Rückerstattung von Fondsanteilen sowie durch mögliche Verluste. Geschlossene Investmentfonds sind als Geldanlage für den Anleger letztlich mit offenen Investmentfonds vergleichbar. Der wesentliche Unterscheid besteht jedoch darin, dass sowohl die Höhe des Fondsvermögens als auch die Anzahl der verfügbaren Fondsanteile im Vorfeld festgelegt sind.

Hat der Fonds den festgelegten Umfang erreicht, wird er geschlossen, was bedeutet, dass keine weiteren Anteile mehr erworben werden können. Zudem können die Fondsanteile in aller Regel nicht jederzeit gehandelt werden. Die Investition in den geschlossenen Fonds erfolgt somit im Rahmen des Platzierungszeitraums, ein Verkauf der Fondsanteile während der Laufzeit ist häufig nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen und mit Verlusten möglich.

Aus rechtlicher Sicht unterscheiden sich offene und geschlossene Investmentfonds dadurch, dass für offene Investmentfonds durch das Investmentgesetz eine gesonderte Regelung gilt. Geschlossene Fonds hingegen unterliegen den allgemeinen Regelungen, die für die Gesellschaftsart gelten, in der die Investmentgesellschaft ausgestaltet ist.


 



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