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Heute gibt es zahlreiche Erweiterungen und Leistungsverbesserungen, die für den einzelnen Haushalt durchaus wichtig sein können. Wer zum Beispiel wertvolle elektrische oder elektronische Geräte hat, sollte unbedingt einen Tarif wählen, bei dem auch Überspannungsschäden durch Blitz in ausreichender Höhe mitversichert sind.
Gehört ein Wasserbett zum Haushalt, sollte die Hausratversicherung auch Schäden durch Wasser aus Wasserbetten begleichen. Bei den meisten Tarifen sind solche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da es sich hierbei nicht mehr um Leitungswasser entsprechend den Versicherungsbedingungen handelt.
Viele Versicherungsnehmer wissen auch nicht, daß Sachen und Einrichtungsgegenstände in einem ausschließlich beruflich bzw. gewerblich genutzten Raum grundsätzlich nicht mitversichert sind und nur bei einigen Anbietern durch eine besondere Vereinbarung mitversichert werden können.
Auch bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden, ist entsprechend den derzeitigen gesetzlichen Regelungen (Stand: August 2007) der Versicherer von der Leistung befreit. Das soll zwar mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz zukünftig geändert werden. Einige Versicherer bieten aber schon jetzt Hausratversicherungen an, die bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auf ihre Leistungsfreiheit verzichten und zumindest anteilige Leistungen erbringen.
Somit lohnt es sich durchaus, beim Vergleich von Hausratversicherungen nicht nur auf einen niedrigen Beitrag sondern auch auf gute Versicherungsbedingungen zu achten. Billig ist nicht immer auch günstig! |