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Private Krankenversicherung

Die Krankenversicherung hat den Zweck, die Gesundheit der Bevölkerung Deutschlands zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.

So unterscheidet man zwei Arten der Krankenversicherung. Es gibt die Gesetzliche Krankenversicherung, darunter fallen z.B. Krankenkassen wie die AOK oder die DAK u. v. m. und die private Krankenversicherung, darunter fallen z.B. Private Krankenkassen der Versicherer wie Allianz, Debeka oder Provinzial.

Der Gesetzgeber in Deutschland verpflichtet den Großteil der Bevölkerung zur Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. So sind ca. 2/3 der Deutschen pflichtversichert.

Unter diese Gruppen fallen in der Regel Angestellte und Arbeiter. Eine detaillierte Auflistung der versicherungspflichtigen Personengruppen findet sich im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik. Nicht ganz 2/3 der Krankenversicherten sind freiwillig versichert.

So gesehen genießt der Großteil der Bevölkerung einen Versicherungsschutz.

Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind Selbständige, Freiberufler und Beamte. Sie können selbst entscheiden, ob sie freiwillig einer Gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten. Auch Angestellte, die die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können zwischen einer Privaten oder Gesetzlichen Krankenkasse wählen. Dieser Personenkreis muss sich jedoch nicht versichern. Laut Sozialgesetzbuch besteht hier eine Versicherungsfreiheit.

Dieser Umstand wird sich aber im Jahre 2009 ändern, da der Gesetzgeber auch in diesem Fall die Krankenversicherung zur Pflicht machen wird.

Der Versicherung gegen das Krankheitsrisiko ist bei Privaten Krankenversicherungen privatrechtlich organisiert. Die Versicherungsbeiträge sind nicht, wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abhängig vom Einkommen. Bei der Privaten Krankenversicherung steigen die Beitragssätze, die so genannten Versicherungsprämien mit zunehmendem Alter. Außerdem werden Geschlecht und Gesundheitszustand bei der Festlegung der Prämienhöhe berücksichtigt.

Zu den Privaten Krankenversicherungen gehören aber auch noch die so genannten Zusatzversicherungen zu den Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Durch die Tatsache, dass die Kosten im Gesundheitswesen stetig steigen und auch die Kostenübernahme vieler Leistungen durch die Gesetzlichen Krankenkassen nicht gegeben ist, wollen sich viele Bürger zusätzlich gegen Risiken wie z.B. kostenintensive Zahnbehandlungen absichern. Hier besteht also die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung, also Privaten Zusatzversicherung.


 



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