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Kredit für Selbständige

Der Wettbewerb unter den Banken bezüglich der Kreditvergabe ist groß – gerade jetzt, in wirtschaftlich schwachen Zeiten, werben die Banken für Darlehen mit besonders günstigen Zinskonditionen. Doch so einfach wie in der Werbung ist es oft nicht, um einen Kredit zu bekommen – insbesondere nicht für Selbstständige. Die meisten Kreditangebote sind nämlich ausschließlich für Kunden gedacht, die in einem festen Anstellungsverhältnis stehen – obwohl der Bedarf nach einem finanziellen Spielraum gerade bei Selbständigen besteht.
Viele Anbieter haben sich deshalb bereits auf Kredite für Selbständige spezialisiert oder diese als weiteres Angebot in ihr Produktportfolio mit aufgenommen.


Der Kredit für Selbständige ist hinsichtlich seiner Konditionen ähnlich aufgebaut wie ein normaler Ratenkredit. Da der Kreditnehmer, wenn er selbständig ist, jedoch kein festes monatliches Einkommen vorweisen kann, muss er in der Regel eine Reihe an dinglichen Sicherheiten erbringen, die bei der Bank als Ersatz für das monatliche Arbeitsentgelt angesehen werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Geldanlagen, besparte Lebensversicherungen oder Immobilien.

Eine weitere Voraussetzung für einen Kredit für Selbständige ist häufig, dass der Kreditnehmer bei Antragstellung bereits mindestens ein Jahr lang seine Selbständigkeit ausübt. Dann ist er nämlich in der Lage, der Bank betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vorzulegen, anhand derer der Kreditgeber die Bonität des Antragstellers einschätzen kann. Die Bonitätsprüfung wird normalerweise anhand von Einkommensnachweisen (Gehaltsabrechnungen bzw. Steuerbescheid) vollzogen, was jedoch bei einem Selbständigen nicht möglich ist.

Bei dieser Darlehensform ist es unerheblich, ob man einer freiberuflichen oder einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Gesetzes nachgeht. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die vom Kreditgeber angebotenen Konditionen.

Als Selbständiger gilt jeder, der auf eigene Rechnung und eigenes Risiko beruflich tätig ist. Freiberufler sind jene Personen, die selbständig einer unterrichtenden, künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Journalisten. Wer sich unsicher ist, ob er selbständig oder freiberuflich tätig ist, kann seinen Steuerberater hierzu befragen. Für die Beantragung eines derartigen Darlehens spielt dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle.



 



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