Die Berechnung der Beiträge bei einer privaten Krankenkasse erfolgt anhand von Faktoren wie dem Alter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dem Risiko für die Versicherungen sowie der Leistungen, die in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Die Höhe des Einkommens, das der Versicherungsnehmer regelmäßig erzielt, nimmt bei einer privaten Krankenkasse keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Im Gegensatz dazu beruht die Beitragsberechung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich auf dem Einkommen. Ein weiterer großer Unterschied liegt darin, dass die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip agiert, während der gesetzlichen Krankenkasse das Sachleistungsprinzip zugrunde liegt. Sachleistungsprinzip bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse direkt mit demjenigen abrechnet, der die festgelegte Leistung erbringt. Die private Krankenversicherung hingegen rechnet dem Versicherungsnehmer ab, erstattet ihm also die Kosten, die für einen Arztbesuch oder Medikamente entstanden sind. Sucht der Versicherungsnehmer einen Arzt auf, sprechen Arzt und Versicherungsnehmer die gewünschte Therapie ab.
Da der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes ist, stellt der Arzt eine Rechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers aus. Dieser reicht die Originalrechung bei seiner privaten Krankenkasse ein, die ihm den Rechnungsbetrag auf sein Konto erstattet. Erwirbt der Versicherungsnehmer Medikamente in einer Apotheke, gilt auch hierbei die Quittung als Nachweis für die private Krankenkasse. Stationäre Aufenthalte werden meist direkt abgerechnet, wofür der Versicherungsnehmer eine Erklärung unterschreibt, in der er seine Ansprüche gegenüber der privaten Krankenkasse an die Klinik oder das Krankenhaus abtritt, wobei die Abrechnung einer Chefarztbehandlung erneut zwischen Versichertem und Krankenkasse erfolgt. Das Kostenerstattungsprinzip scheint zunächst recht aufwendig, bietet jedoch einige Vorteile.
Es werden die Kosten erstattet, die sich aus der Behandlung ergeben, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die benötigten und gewünschten Leistungen individuell mit dem behandelnden Arzt absprechen kann und nicht an einen festgeschriebenen Leistungskatalog gebunden ist. Daneben können die Kosten anhand der Rechnung vollständig kontrolliert werden.
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