Alle anderen Tiere, wie beispielsweise Hunde, Pferde oder auch Spinnen und andere Reptilien müssen separat versichert werden.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist durchaus mit der Privathaftpflichtversicherung vergleichbar. Verursacht das Tier des Versicherungsnehmers einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden überprüft die Versicherung zunächst, ob und welcher Höhe der Halter zu Schadensersatz verpflichtet ist. Ist der Anspruch begründet, übernimmt die Versicherung die Regulierung des Schadens, ist der Anspruch unbegründet, übernimmt sie Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit. Die Höhe der Versicherungsprämie ergibt sich daraus, welches Tier versichert wird, wie umfangreich der Versicherungsschutz gewählt wird und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen sind. Meist werden für bestimmte Hunderassen, wie beispielsweise Kampfhunde, Versicherungen nur zu gesonderten Bedingungen angeboten. Daneben nehmen auch das Alter des Versicherungsnehmers sowie eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Häufig bieten Versicherungen jedoch auch Rabatte an, wenn der Versicherungsvertrag über eine längere Laufzeit abgeschlossen wird oder mehrere Tiere versichert werden.
In aller Regel sind nicht nur die Schäden abgesichert, die das Tier im Beisein des Besitzers verursacht, sondern der Versicherungsschutz beinhaltet auch Familienmitglieder oder andere Privatpersonen. Ob und für welchen Zeitraum Versicherungsschutz im Ausland besteht, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, wie bei der Privathaftpflichtversicherung auch, um eine freiwillige Versicherung. Da die Versicherungsprämien und die Versicherungsbedingungen jedoch deutlich variieren können, (eine Hundehaftpflicht gibt es ab 35,90 Euro und eine Pferdehaftpflicht ab 28,34 Euro) ist ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages sehr zu empfehlen.
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