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Knappe Energieressourcen, gestiegene Energie-Preise und ständig strenger werdende Wärmeschutzanforderungen - energiesparendes Bauen hilft. Die gesetzliche Vorgabe für die Luftdichtheit von Wohngebäuden ist in der DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung (EnEV) klar definiert. Diese Richtlinien besagen, dass jede Ritze und jeder Spalt Ihres Hauses dauerhaft luftundurchlässig sein müssen.

 

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind vielen am Bau Mitwirkenden nicht ausreichend bekannt. Die Folge:Die Herstellung der luftdichten Gebäudehülle während der Bauphase wird kaum berücksichtigt! Was regelt die EnEV?

Energieausweise für Gebäude (der Energiepass )

Energetische Mindestanforderungen für Neubauten

Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Um/Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude

Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Das Differenzdruck-Messverfahren sollte immer durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Gebäudehülle zu finden. Relativ weit verbreitet ist es schon bei Niedrigenergiehäusern. Wann sollte ein Blower-Door-Messung durchgeführt werden? Wenn bei Gebäuden die luftdichte Ebene eingebaut ist und bevor weitere Innenverkleidungen angebracht werden, sollte eine Messung durchgeführt werden. Eventuell auftretende Leckagen können dann ohne größeren Aufwand abgedichtet werden. Eine Messung kann aber auch jederzeit in schon fertig gestellten und / oder bewohnten Gebäuden dürchgeführt werden. Auftretende Fehler können auch hier in vielen Fällen problemlos nachgebessert werden. Bei der Messung geht es generell um zwei Ziele. Erstens darf die Luftmenge, die der Ventilator fördert und durch Fugen entweicht, höchstens dreimal in der Stunde die Luft in Gebäuden austauschen (bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen höchstens anderthalbmal), zweitens sollte derjenige, der die Messung durchführt, auch die Fehlstellen finden um diese beseitigen zu können.


 



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