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Die Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung sind zum Beispiel das Solidaritätsprinzip und das Sachleistungsprinzip. Dem Solidaritätsprinzip nach müssen Versicherungsnehmer ganz verschiedliche Beiträge bezahlen, prozentuall nach ihrem Einkommen, bekommen aber genau die Leistungen, wie alle anderen. Bei der GKV wird jeder Versicherungsnehmer dem anderen gleich behandelt, man kann nur die selben Leistungen in Anspruch nehmen, mit der selben Ausführungen und Auswirkungen. Die PKV dagegen legt großen Wert auf die Individualität. Die Versicherungsnehmer müssen nur die eigenen Krankheitsrisiken absichern, also nur die Leistungen benaspruchen, die sie für ihr Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand für erforderlich halten, nicht mehr und nicht weniger. Jedes Vertrag wird danach individuell gestaltet, an Hand der persönlichen Bedürfnissen. Die bezahlenden Beiträge unterscheiden sich auch, gemäß der Person und dessen Vertrag.
Infolge des Sachleistungsprinzipes werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen als Sachleistungen anerkannt, und daher folgt die Bezahlung dieser persönlich zwischen Leistungerbringer, wie das Krankenhaus, und Versicherer, ohne die Einmischung des Versicherungsnehmers. Die Patienten müssen sich dadurch keine Sorgen um das Geld machen, trotzdem sollten sie mit hohen Zuzahlungen rechnen. Im Gegensatz dazu steht das Kostenerstattungsprinzip bei der privaten Krankenversicherung. Danach sollten die Patienten die erbrachte Leitungen selbst und gleich bezahlen, deren Kosten sie von ihrem Versicherer erstattet bekommen. Die Zuzahlungen werden so vermeidet. Die Möglichkeit der Sachleistung besteht aber auch hier, die Versicherungsnehmer können selbst entscheiden welche Form sie passender halten, welche sie in dem Vertrag einschließen wollen. Ein Girokonto ist auf jeden Fall empfehlenswert!
Der größte Unterschied wäre aber die Auswahl der Versicherungsnehmer. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt als Obliegenheit für alle mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Dazu gehören nicht nur Angestellte und Arbeiter, sondern auch Rentner, Schüler, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistens und noch viele mehr. Die private Krankenversicherung ist hingegen eine freiwillige Versicherung, und kann nicht nur als Vollversicherung, sondern auch als Teil- oder Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Dadurch bietet sich eine Wahlmöglichkeit auch für die gesetzlich Abgesicherte. Weiteres im Chat
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