Der Staat zahlt für rekonstruktive Chirurgie, jedoch auch hier nur begrenzt. Unfallbedingte oder ambulante Schönheitschirurgie und Geburtsfehlerbehebung, werden durch die Gesundheitskasse finanzierten Eingriffe behoben, jedoch gehören rein ästhetische chirurgische Eingriffe nicht zu den mitversicherten Operationen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.
Die meisten Eingriffe der plastischen Chirurgie werden rein äußerliche Veränderungen beantragt, und kosten, da sie als Luxus gelten, angemessen viel. Brustoperationen (Brustimplantate bzw. Bruststraffung) und Fettabsaugung werden am meisten beansprucht und daher steigen die Preise dieser Operationen.
Preise sind jedoch nicht wirklich zurückschreckend, wenn man sich als Patient eine Schönheitsoperation antun will. Die Finanzierungen dieser OP-s können aus unterschiedlichen Quellen kommen, wie Kredite, oder Zuschläge der privaten Krankenversicherung.
Werden bei einer Versicherungspolice die Kosten für eine Schönheitsoperation mitversichert, kann der Versicherte, von seinem Recht Gebrauch machen, und eigenständig, eine Schönheitsoperation beantragen.
Viele benutzen jedoch, als Finanzierung, Eigenkapital oder Bankkredite. Der Kredit, der sich für eine solche Operation am meisten eignet, ist ein Ratenkredit (auch mit Schufa), der für persönliche Zwecke benutzt werden darf.
In solchen Fällen muss der Patient/Klient, keine lästigen Fragen im bezug auf den Gebrauch der beantragten Summe, beantworten. Diese Kredite kommen mit Schufa -Eintrag, und die Kreditwürdigkeit des Klienten wird streng überprüft.
Die Variante solcher Operationen, die keine Kreditaufnahme benötigt, ist die private Krankenversicherung.
Wer bei der PKV versichert ist, kann sich eine ästhetische Operation finanzieren lassen, wenn dieser gesundheitliche Fall im Versicherungsvertrag mit eingeschlossen ist.
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