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Nicht jeder Arbeitnehmer erfüllt die Voraussetzungen, sich in einer Privaten Krankenversicherung versichern zu können. Vielmehr muß der potentielle Versicherungsnehmer eine Reihe von Bedingungen erfüllen – das sicherlich wichtigste Kriterium hierbei ist das des Einkommens.
Bis zu der im April 2007 in Kraft getretenen letzten Gesundheitsreform galt, dass ein Arbeitnehmer sich privat versichern konnte, wenn er die sogenannte Versicherungspflichtgrenze einmalig überschritt. Als Versicherungspflichtgrenze wird die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens bezeichnet, bis zu welcher ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Zur Zeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 47.700 Euro.
Nach der nun geltenden neuen Regelung ist es so, dass es nicht mehr genügt, diese Grenze einmalig zu überschreiten – stattdessen muß die Pflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Arbeitsjahren überschritten werden um nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert zu sein. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wurde also um einiges erschwert.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, um sich privat zu versichern, kann sich zunächst einmal glücklich schätzen – schließlich ist eine private Krankenversicherung in aller Regel günstiger als die gesetzliche und auch das Leistungssprektrum kann (abhängig vom jeweiligen Tarif) um einiges umfangreicher sein, als jenes der GKV.
Grundsätzlich sind durch eine Private Versicherung Einsparungen von einigen hundert bis zu um die 2000 Eur jährlich möglich – allerdings richtet sich die Höhe der jeweiligen Beiträge nach den vereinbarten Leistungen, dem Alter des Versicherungsnehmers, seinem Geschlecht (Frauen zahlen in der Regel höhere Beiträge) und seinem persönlichen Krankheits-, also aus Sicht der Krankenversicherung Kostenrisiko, zum Beispiel durch bereits bestehende Vorerkrankungen oder nicht ausgeheilten Verletzungen durch einen Unfall.
Man sollte sich auf jeden Fall dafür hüten, vor Vertragsabschluß diesbezüglich falsche Angaben zu machen – andernfalls kann die Versicherung später Leistungen verweigern oder nachträglich vom Vertrag zurücktreten.
Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung liegen vor allem in der Tatsache begründet, dass es die bei ihr die Möglichkeit gibt, den Umfang an Leistungen zu einem großen Teil bei Vertragsabschluß selbst festlegen zu können. So gibt es – immer abhängig vom gewählten Tarif
der PKV – die Möglichkeit, grundsätzlich eine Behandlung durch den Chefarzt oder – in Krankenhäusern – im Einzelzimmer zu vereinbaren. Als weitere Vorteile müssen die Optionen auf Versicherungsschutz außerhalb des eigenen Heimatlandes sowie auf die Kostenerstattung für Heilpraktiker- und Psychotherapeutenbehandlung gelten.
Kurzum: Wer die Möglichkeit hat, sich privat krankenzuversichern, sollte sich durchaus einmal über die verschiedenen Angebote informieren – es lohnt sich tätsächlich in den meisten Fällen
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